Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Angebote des SKI- UND SNOWBOARDCLUB STRASSKIRCHEN e.V.
(Stand 01.12.2023)
Gegenstand
Mit der Anmeldung zu einem Termin (einer Veranstaltung) kommt ein Vertrag zwischen dem
Ski- und Snowboardclub Straßkirchen e.V.
vertreten durch den 1. Vorsitzenden
www.ssc-strasskirchen.de
– im folgenden SSC genannt – und dem Teilnehmenden bzw. dessen gesetzlicher Vertretung zustande.
Anmeldung
Die Anmeldung zu Skifahrten und Kursen sind ausschließlich über die Internetseite www.ssc-strasskirchen.de möglich.
Die Teilnehmenden verpflichten sich alle Daten vollständig und richtig abzugeben.
Die Anmeldung ist bis 4 Tage vor Beginn der Fahrt (Veranstaltung) möglich.
Teilnahme
Es gilt das Mindest- und Höchstalter für die Teilnahme entsprechend der Ausschreibung der jeweiligen Fahrt bzw. des Skikurses sowie die entsprechende Begleitung von minderjährigen Personen.
Skikurse
Die Teilnahme an Skikursen ist nur für Mitglieder des SSC Straßkirchen e.V. möglich. Vor der Anmeldung zum Skikurs muss ein vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Mitgliedsantrag beim Schriftführer vorliegen.
Skifahrten
Die Teilnahme an Skifahrten ist auch für Nichtmitglieder möglich. Dazu buchen Sie bitte bei der jeweiligen Fahrt den „Nichtmitgliederpreis“. Ein nachträgliches Einreichen nach der Buchung von einem Mitgliedantrag bei Nichtmitgliedern ist nicht möglich. Bitte reichen Sie den Mitgliedsantrag vor der Buchung ein!
Beachten Sie, dass Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche (ermäßigter Skipass u.ä.) nur möglich sind, wenn der Kinderausweis bzw. Personalausweis bei Fahrtantritt der Fahrtleitung übergeben wird.
Teilnahme von Minderjährigen an Skifahrten
Bei der Teilnahme von Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vor Antritt der Fahrt beim jeweiligen Fahrtorganisator vorzulegen. Die Einverständniserklärung steht auf der Homepage www.ssc-strasskirchen.de zum Download bereit.
Zahlung
Die Anmeldung an Skikurse oder Skifahrten wird erst mit Zahlungseingang der vollständigen Gebühr wirksam und per E-Mail bestätigt. Bitte schauen sie ggf. auch in Ihrem SPAM Ordner. Ist keine Bestätigung bis zu zwei Tagen vor der Fahrt oder dem Skikurs eingegangen, kontaktieren Sie bitte umgehend den Kassier.
Liegt bis spätestens zwei Tage vor der entsprechenden Skifahrt oder dem Skikurs keine vollständige Bezahlung vor, behält sich der SSC Straßkirchen e.V. vor, die Teilnahme eigenständig zu stornieren und den Buskostenanteil einzubehalten.
Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer
Sie können jederzeit vor Antritt eines Ski- oder Snowboardkurses bzw. einer Tages- oder Mehrtagesfahrt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse erfolgen: info@ssc-strasskirchen.de. Maßgeblich ist der Eingangstermin der Rücktrittserklärung beim SSC Straßkirchen e.V.
Bei Rücktritt fallen folgende Kosten an:
Tagesfahrten und Skikurse:
Abmeldung 7 – 0 Tage vor Beginn: Einbehalt des Buskostenanteils
Mehrtagesfahrten:
Abmeldung bis 30 Tage vor Reisebeginn: vollständige Rückerstattung.
Abmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn:
Einbehalt der Hotelkosten in dem Umfang, wie sie uns in Rechnung gestellt werden. Einbehalt der kalkulatorischen Buskosten, Liftkostenanteil wird erstattet, soweit dieser erstattungsfähig ist.
Absage durch den Skiclub
Der SSC ist jederzeit berechtigt Skikurse, Tages- oder Mehrtagesfahrten abzusagen. In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung aller bereits erbrachten Zahlungen zu 100 %.
Absagen bzw. Verlegungen von Kursen oder Fahrten aufgrund schlechter Witterung erfahren Sie auf unserer Homepage und per E-Mail.
Sonstige Vereinbarungen zu unseren Veranstaltungen:
Kurstage, Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten, die nicht in Anspruch genommen werden (z.B. bei Krankheit oder Verletzung), verfallen und werden berechnet, wenn kein fristgerechter Rücktritt erklärt wurde.
Kurstage, Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten, die wegen schlechter Witterung etc. abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt und nicht nachgeholt.
Kurstage, Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten, die wegen Schneemangel nicht durchgeführt werden können, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder nicht berechnet.
Bedingt durch die Schneelage können sich Kursorte und Skigebiete ändern. Bei der Teilnahme an allen Kurstagen, Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten sind die Liftkarten über den SSC zu beziehen.
Hygienemaßnahmen auf Grund der Covid-19 Pandemie
Alle Teilnehmenden verpflichten sich für die Dauer eines Skikurses oder einer Tages- bzw. Mehrtagesfahrt die aktuell geltenden Bestimmungen einzuhalten.
- Bei unter 18-jährigen Teilnehmenden und Lehrkräften muss diese Bestätigung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
- Personen, die keine Selbstauskunft erteilen oder diese bei Minderjährigen nicht von Erziehungsberechtigten erklärt wurde, können nicht am Angebot teilnehmen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich alle Vorgaben des vom SSC Straßkirchen beauftragten Busunternehmens sowie alle Vorgaben in den jeweiligen Skigebieten zu befolgen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich alle Hygienemaßnahmen, die auf Grund der Fortentwicklung der Infektionslage und der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, anzuerkennen und zu befolgen.
Haftung
Für Unfälle, Verluste oder Beschädigungen von Ausrüstungsgegenständen übernimmt der Verein keine Haftung. Unfälle müssen sofort beim Skilehrer/ Skilehrerin bzw. Fahrtverantwortlichen gemeldet werden!
Der SSC übernimmt auch bei all seinen Fahrten und Skikursen vom ersten Buseinstieg bis zum letzten Busausstieg keine Haftung für Skikleidung oder sonstige Ausrüstungsgegenstände. Jede Fahrtteilnehmerin/ jeder Fahrtteilnehmer muss sich um ihre/ seine mitgeführten Gegenstände jeglicher Art selbst kümmern.
Mit der Anmeldung zu einer Fahrt erkennt jede/ jeder Teilnehmende diese Haftungsausschlüsse an. Bitte schließen Sie auf Wunsch eine entsprechende Reisegepäckversicherung selbst ab.
Wir haften nicht für Verspätungen, die sich aus verkehrstechnischen oder witterungsbedingten Gründen ergeben.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr und Risiko.
Versicherung:
- Wir empfehlen die DSV-Versicherung für wintersportliche Schadensfälle.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Reisegepäckversicherung.
- Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Vereinsversicherung versichert.
Rechte auf Bilder
Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz verzichten Sie auf das Recht auf das eigene Bild. Fotographien, Bilder und Videoaufnahmen dürfen auf Homepage, Präsentationen, Programmen und Flyern des SSC verwendet werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz (betrifft außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge, bei denen der Vertragsabschluss mittels Telefon, Briefwechsel, E-Mail oder Internet zu Stande kam).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Es gelten dabei dennoch die anfallenden Kosten (s.o.) beim Rücktritt 7 – 0 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der von Ihnen gebuchte Kurs oder die gebuchte Veranstaltung (= Dienstleistung) bereits während des Laufs der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufs
Wir verweisen hier ausdrücklich auf § 312 g Nr. 9 BGB hin: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.